Leistungen der privaten Krankenversicherung

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht gesetzlich definiert. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Basistarif, der älteren Versicherungsnehmern (über 55) angeboten werden muss, deren Einkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze gesunken ist. Dieser Basistarif bietet nur diejenigen Leistungen, die auch die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung stellen muss. Welche Leistungen die private Krankenversicherung in jedem Einzelfalle anbietet, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Im ambulanten Bereich können die Mitglieder der privaten Krankenkasse frei auswählen, wer sie behandeln soll. Es kann der Hausarzt sein, ein Facharzt, ein frei gewählter Zahnarzt oder auch ein Heilpraktiker. Hierbei erstellen die Mediziner eine Rechnung an den Versicherten, welche dieser bezahlen muss und dann anschließend bei seiner privaten Krankenversicherung einreicht. Soweit die Behandlungsmethoden und Medikamente als medizinisch notwendig eingestuft werden, erstattet die private Krankenversicherung die Kosten. Im stationären Bereich erstattet die private Krankenversicherung diejenigen Kosten, deren Übernahme vertraglich vereinbart wurde. Im Regelfalle ist die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt vereinbart. Die Kosten für eine Kur übernimmt die private Krankenkasse nur, wenn dies im Vertrag eingeschlossen ist, sprich, wenn dafür ein zusätzlicher Beitrag bezahlt wird. Die Behandlung durch einen Zahnarzt ist im Bereich der ambulanten Behandlung mit erfasst. Kosten für einen Zahnersatz: Kronen - Prothesen - Brücken - Implantate werden von der privaten Krankenversicherung in demjenigen Umfang übernommen, der vertraglich vereinbart ist. Hierbei ist die Vereinbarung der Kosten-übernahme bis zu 100% der Kosten gegen eine entsprechende Prämie möglich. Kieferorthopädische Behandlungen werden ebenfalls bezahlt, wenn diese im abgeschlossenen Vertrag vereinbart wurde und dafür entsprechende Prämien bezahlt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen schon seit dem 1.1.2004 keine Kosten für Sehhilfen und Brillen mehr. Die privaten Kranken-kassen erbringen auch in diesem Bereich weiterhin Leistungen, soweit diese im Vertrag vereinbart wurden und entsprechende Beiträge geleistet werden. Massagen und Physiotherapie werden von der privaten Krankenversicherung ohne Zuzahlungen des Patienten übernommen, wenn diese Leistungen vertraglich vereinbart wurden und hierfür entsprechende Prämien bezahlt werden. Bei Arbeitnehmern wird der Lohn oder das Gehalt auch während einer Erkrankung bis zu sechs Wochen bezahlt. Danach bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein Krankentagegeld. Das erhält ein Mitglied der privaten Kranken-versicherung nur, wenn er dies in seinem Vertrag vereinbart hat (PKV Versicherungsvergleich).
Extern: