Die Arbeitskraft und somit das finanzielle Standbein zu verlieren, bringt den Betroffenen oft an den Rand des finanziellen
Ruin, denn seit 2001 wurde die gesetzliche Leistung im Falle der Berufsunfähigkeit stark reduziert. Der Gesetzgeber hat die
Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ohne Berufsschutz ersetzt, d. h. der Versicherte kann auf jede andere
erdenkliche Tätigkeit verwiesen werden ohne Rücksicht auf Ausbildung oder subjektive Zumutbarkeit. Die Erwerbsminderungsrente
ist in zwei Stufen gegliedert:
- Erste Stufe:
Wer zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält i.d.R. die halbe Erwerbsminderungsrente.
- Zweite Stufe:
Wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält i.d.R. die volle Erwerbsminderungsrente.
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